Friday 14 July 2017

Bank Negara Malaysia Forex Broker

Forex Broker Malaysia Möchten in dieser Broker-Liste angezeigt werden Senden Sie eine E-Mail an: brokersforextraders Die Bank Negara Malaysia ist die Zentralbank des Landes und verwaltet den Ringgit. Regulatorische Zuständigkeiten sind der Securities Commission Malaysia überlassen, die ihren Hauptsitz in Kuala Lumpur hat. Die Securities Commission überwacht börsengehandelte Produkte sowie Rohstoff - und Forex-Futures und die Aktivitäten von Brokern im Land. Verordnungen wurden jedoch nicht aktualisiert, um den Handel mit Devisenhandel zu decken, und in einigen Fällen haben Verlautbarungen von Regierungsbeamten vorgeschlagen, dass einige Formen des Handels illegal sein können. Die Suche nach einem juristischen Pfad beinhaltet oft das Haften mit lokalen Banken, die nicht unterstützen Hebel in irgendeinem Ausmaß. Zentralbanker sind berüchtigt dafür, Spekulationen in jeder Form zu entmutigen, aber Handelswährungspaare, die nicht die Ringgit betreffen, sind akzeptabel, eine Interpretation, die darauf abzielt, die Währungsströme in Malaysia zu beschränken und Audit Trails für Steuereinnahmen zu bewahren. Islam ist auch die offizielle Religion von Malaysia, und 16,5 Millionen Muslime bilden fast 60 der Gesamtbevölkerung der Nationen. Lokale Forex-Broker sind verpflichtet, spezielle islamische Rechtskonten anzubieten, um diesen größeren Sektor potenzieller Händler anzuziehen, doch der örtliche Fatwa-Rat hat entschieden, dass der Handel in Devisenmarktmärkten gegen ihre Grundsätze verstößt. Die Fatwa hat jedoch nicht die Befugnis, ihre Urteile durchzusetzen, und es sollte gesagt werden, dass islamische Juristen in anderen Teilen der Welt nicht mit dieser lokalen Entscheidung einverstanden sind. Wenn Sie ein Muslim sind unter Berücksichtigung Retail Devisenhandel, dann achten Sie darauf, die vielen Materialien im Internet zu überprüfen und erreichen Sie Ihre persönliche Bewertung, bevor Sie als Gewissen Führer Sie. Einmal an diesen Hürden vorbei, muss ein aufstrebender Händler einen Geschäftspartner aus einer Vielzahl von möglichen Forex-Brokern auswählen. Um sich vor Betrug zu schützen, ist es dringend empfohlen, dass Sie investieren die Zeit, die es dauert, um eine detaillierte Überprüfung, bevor Sie Ihre endgültige Entscheidung. Sicherheit und Sicherheit sollten nach Ihren Prioritäten am höchsten sein. Prüfen Sie Anmeldeinformationen mit Behörden, stellen Sie sicher, dass es wirklich ein lokales Büro, um Ihre Bedürfnisse zu unterstützen, und überprüfen Sie die Qualität Ihrer kurzen Liste mit anderen Händlern in der Region. Achten Sie darauf, Offshore-Firmen zu vermeiden. Das Drücken Ihrer gesetzlichen Rechte in einer ausländischen Jurisdiktion kann ein Albtraum wartet, um zu geschehen. Die Auswahl der besten Broker unter den vielen verfügbaren Angeboten kann eine schwierige Aufgabe sein, aber mit unserer Hilfe, wir hoffen, dass Sie es einfacher finden. Wir haben die oben genannten Liste von einigen der renommiertesten und kompetentesten Forex-Broker auf dem Markt vorbereitet, und da Sie nichts verlieren, indem Sie einen Blick, ist es eine gute Idee, check it out, bevor Sie eine endgültige Entscheidung über Ihre Forex-Broker treffen OptiLab Partners AB Fatburs Brunnsgata 31 118 28 Stockholm Schweden Der Handel mit Devisen an der Marge hat ein hohes Risiko und ist möglicherweise nicht für alle Anleger geeignet. Der hohe Grad der Hebelwirkung kann sowohl gegen Sie als auch für Sie arbeiten. Vor der Entscheidung, in Devisen zu investieren, sollten Sie sorgfältig Ihre Anlageziele, Erfahrungsniveau und Risiko Appetit. Keine Informationen oder Meinung auf dieser Website sollte als eine Aufforderung oder ein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Währung, Eigenkapital oder andere Finanzinstrumente oder Dienstleistungen genommen werden. Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist kein Hinweis auf die zukünftige Wertentwicklung. Bitte lesen Sie unsere rechtlichen Hinweise. Kopie 2016 OptiLab Partners AB. Alle Rechte vorbehalten. Forex-Verordnung in Malaysia Die Zentralbank - Bank Negara Malaysia Angelegenheiten betreffend Malaysias Währung wird durch die Zentralbank von Malaysia, Bank Negara Malaya geregelt. Es wurde am 26. Januar 1959 gegründet und befindet sich in der Landeshauptstadt Kuala Lumpur mit dem Ziel der Ausgabe der nationalen Währung - Malaysian Ringgit dienen als Bankier und Berater der malaysischen Regierung und zuletzt zur Regulierung der Kredit-Situation des Landes. Es gibt bestimmte Bestimmungen, die die Bank in der Vergangenheit veröffentlicht hatte, die Verwirrung darüber hervorrufen können, ob der malaysische Ringgit an der Devisenbörse gehandelt werden darf oder nicht. Es war auch mit ehemaligen Kapitalkontrollen speziell die Offshore-Verbot des malaysischen Ringgit gemischt. Börsenkontrollgesetz von 1953 Ein Gesetz zur Übertragung von Befugnissen und Auferlegung von Zöllen und Beschränkungen in Bezug auf Gold, Währung, Zahlungen, Wertpapiere, Schulden sowie die Einfuhr, Ausfuhr, Übertragung und Abwicklung von Vermögensgegenständen sowie für Zwecke im Zusammenhang mit den vorstehend genannten Angelegenheiten . Einbeziehung der neuesten Änderungen bis zum Gesetz A1241 2005 - cif. 1. Januar 2007 Einschränkungen bei der Einfuhr und Ausfuhr sind im Teil V Einfuhr und Ausfuhr des Gesetzes offensichtlich, und eine ungelernte Auslegung kann zu unrichtigen Schlussfolgerungen führen. Abschnitt 24. Einfuhrbeschränkungen. Mit Ausnahme der Erlaubnis des Kontrol - lers und vorbehaltlich einer Anordnung, die nach diesem Gesetz erlassen worden ist, darf keine Person, die im Auftrag des Kontrol - lers angegeben werden kann, Banknoten oder Banknoten einer Klasse einreichen, Zu jeder Zeit ein gesetzliches Zahlungsmittel in irgendeinem Gebiet irgendwelche Treasury Bills und eine Bescheinigung über das Eigentum an einer Sicherheit, einschließlich eines solchen Zertifikats, das storniert wurde, und alle Dokumente, die die Zerstörung, den Verlust oder die Kündigung eines Eigentumsbescheines für ein Wertpapier bescheinigen. In diesem Abschnitt enthält die Ausdrucksnotiz einen Teil einer Notiz und die Ausdruckssicherheit eine sekundäre Sicherheit. Abschnitt 25. Allgemeine Exportbeschränkungen. Mit Ausnahme der Erlaubnis des Kontrol - lers und vorbehaltlich einer Anordnung, die nach diesem Gesetz erlassen worden ist, darf keine Person irgendwelche Anmerkungen einer Klasse, die zu irgendeinem Zeitpunkt gesetzliches Zahlungsmittel in irgendeinem Gebiet gewesen sind oder haben, Postanweisungen irgendwelcher Schatzwechselrechnungen ausführen Die folgenden Dokumente (einschließlich eines solchen Dokumentes, das storniert wurde): jede Bescheinigung über das Eigentum an einem Wertpapier und jeder Coupon jede Versicherungspolice jeder Wechsel oder Schuldschein, ausgedrückt in einer anderen Währung als die eines geplanten Territoriums und zahlbar Ansonsten innerhalb der geplanten Gebiete kein Dokument, für das Abschnitt 7 gilt, nicht von einem zugelassenen Händler oder nach einer vom Auftragnehmer erteilten Genehmigung erteilt wird, sowie alle Dokumente, aus denen die Zerstörung, der Verlust oder die Löschung der vorstehend genannten Dokumente hervorgeht Auf die Person eines Reisenden oder in einem Reisegepäck, wie vorgeschrieben. In diesem Abschnitt enthält die Ausdrucksnote einen Teil einer Notiz, die Ausdruckssicherheit eine Sekundärsicherheit, und der Ausdrucks-Coupon ist in Übereinstimmung mit der Bedeutung der Sicherheit auszulegen. Aber die Bestimmungen über den Umgang mit Devisen werden im Abschnitt 4 des revidierten Gesetzes erwähnt. Abschnitt 4. Dealings in Gold und Devisen. Mit Ausnahme der Genehmigung des Kontrol - lers darf keine Person, die kein autorisierter Händler ist, in Malaysia Gold oder Devisen kaufen oder ausleihen oder Gold oder Fremdwährung an irgendeine Person verkaufen oder verleihen, die kein autorisierter Händler ist . Außer in Ermangelung einer Genehmigung des Kontrollers darf keine Person, die in den geplanten Gebieten ansässig ist, mit Ausnahme eines zugelassenen Händlers, in Malaysia jede Handlung vornehmen, die mit Gold oder aus dem Ausland in Verbindung steht oder sich darauf vorbereitet Währung von, oder Verkauf oder die Verleihung von Gold oder Devisen an eine Person außerhalb von Malaysia. Wenn eine Person in Malaysia Gold oder Devisen leistet oder eine Person ist, die in den geplanten Gebieten ansässig ist, handelt es sich um eine Handlung, die mit dem Kauf oder der Kreditaufnahme von Gold oder Fremdwährung im Zusammenhang steht oder diesen vorbereitet Malaysia hat er sich an die Bedingungen zu halten, unter denen er in Anspruch genommen werden kann, oder an die Zeit, in der er aufbewahrt werden kann, so wie sie ihm von Zeit zu Zeit mitgeteilt werden kann. Es ist eindeutig festgelegt, dass Unternehmen, Forex Broker speziell, können zu importieren oder zu exportieren Währungen, sobald es von der Controller-Controller von Foreign Exchange erlaubt wurde. Deren Genehmigung in Form einer Lizenz vorliegt, die im Teil II des Gesetzes über die Geldveränderung von 1998 erwähnt wird. Geldwechselgesetz 1998 Ein Gesetz, das die Lizenzierung und Regulierung des Geldwechsels und für andere damit zusammenhängende Angelegenheiten vorsieht . Einbeziehung der neuesten Änderungen bis PU (A) 237 2006 - cif. 21 Jul 2006 Keine Person darf Geldwechsel tätigen, ohne dass eine Lizenz nach diesem Gesetz erteilt wird. Jede Person, die gegen einen Unterabschnitt verstößt, hat eine Straftat zu begehen und verurteilt eine Geldbuße von höchstens einhunderttausend Ringgit oder eine Freiheitsstrafe von höchstens fünf Jahren oder beides. Im Sinne dieses Gesetzes bedeutet das Wechselgeldgeschäft - die Abwicklung eines Devisentermingeschäftes zu einem Umtauschgeschäft, das die Geschäfte des Kaufs von Reiseschecks zu einem Wechselkurs oder einem anderen Geschäft, das der Minister vorschreiben kann, tätigt. Die Notwendigkeit der Anwendung einer Lizenz, der Beschreibung des Antragstellers und der Lizenz selbst ist im Unterabschnitt des Gesetzes vorgesehen. Es wurde auch diskutiert, im vorigen Unterabschnitt der Lizenzen Prozess, Widerruf und die Parameter davon, zusammen mit möglichen Vorgehensweise. So kam zu dem Schluss, dass der Devisenhandel nicht direkt durch die Zentralbank reguliert wird. Die BNM regelt nur das malaysische Ringgit und erteilt Lizenzen, aber nicht den Handel selbst. Nach Angaben der malaysischen Investitionsentwicklungsbehörde (MIDA): Investitionen in Fremdwährungsaktiva Die Einwohner sind berechtigt, in Fremdwährungsaktiva mit eigenen Fremdwährungsfonds zu investieren Zulässige Fremdwährungsdarlehen und Erlöse aus der Ausgabe von Initial Public Offerings auf dem Hauptvorstand der Bursa Malaysia. Die aufsichtsrechtlichen Beschränkungen gelten nur für Investitionen von Gebietsansässigen mit inländischem Ringgitdarlehen, die Ringgit für die Investition wie folgt in Fremdwährung umwandeln. Bis zu RM50 Million Äquivalente pro Kalenderjahr für gebietsansässige Gesellschaften auf Unternehmensgruppe und bis zu RM1 Million Äquivalent pro Kalenderjahr in Summe für ansässige Einzelpersonen. Fremdwährungsdarlehen Inländische Gesellschaften können beliebige Fremdwährungsdarlehen erwerben von: • lizenzierte Onshore-Banken • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • Fremdwährungskrediten von gebietsfremden Banken und inländischen Banken (Nicht verbunden) unterliegt einer aufsichtsrechtlichen Obergrenze von RM100 Mio. Äquivalenten insgesamt auf Konzernebene. Fremdwährungsdarlehen durch gebietsansässige Personen aus lizenzierten Onshore-Banken und Gebietsfremden unterliegen einer Gesamtgrenze von 10 Mio. RM. Ausleihen im Ringgit Die ansässigen Gesellschaften sind berechtigt, Ringgit-Darlehen von nicht ansässigen nichtbankenbezogenen Unternehmen zur Finanzierung von Aktivitäten im realen Sektor in Malaysia oder bis zu RM1 Mio. in der Summe von anderen gebietsfremden Nichtbanken oder Einzelpersonen zur Nutzung in Malaysia Resident Einzelpersonen sind frei zu erhalten Ringgit Kreditaufnahme von Betrag von nicht ansässigen unmittelbaren Familienangehörigen und bis zu insgesamt RM1 Millionen von gebietsfremden Nichtbanken oder andere nichtansässige Personen für den Einsatz in Malaysia. Die Bewohner sind frei, mit lizenzierten Onshore-Banken und lizenzierten internationalen Islamic Banks für ihre Kapital-Konto-und Girokonto Transaktionen zu sichern. Hedging mit Ringgit muss jedoch nur mit den lizenzierten Onshore Banken durchgeführt werden. Fremdwährungskonten Die Einwohner sind berechtigt, Devisenkonten mit lizenzierten Onshore-Banken, lizenzierten internationalen islamischen Banken und Offshore-Banken für jeden Zweck zu eröffnen. Im Falle einer gebietsansässigen Person kann das Konto einzeln oder gemeinsam mit einer anderen gebietsansässigen Person und mit einem gebietsfremden unmittelbaren Familienmitglied gehalten werden. Für Fremdwährungskonten, die von gebietsansässigen Gesellschaften mit lizenzierten internationalen islamischen Banken und Offshorebanken geführt werden, Konto kann mit jedem Devisen-Eingang, mit Ausnahme der Erlöse aus der Ausfuhr von Waren finanziert werden. Es gibt keine Beschränkungen für die Herkunft von Fremdwährungsfonds, die in Fremdwährungskonten bei den lizenzierten Onshorebanken geführt werden. Es kann gefolgert werden, dass Anlagen in Fremdwährungsaktiva zulässig und uneingeschränkt sind, es sei denn, der Anleger wird durch ein riesiges Darlehen behindert.


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